AGB
**Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Leistungen der [mc10 Sportmarketing]**
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der [mc10 Sportagentur] (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Dienstleistungen im Bereich Sportmarketing, Kommunikationsberatung, Sponsoring, Medienproduktion, Eventorganisation sowie weitere marketingnahe Leistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsabschluss
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme eines Angebots der Agentur oder durch die Bestätigung eines Auftrags zustande.
(3) Ergänzungen oder Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einem gesondert geschlossenen Vertrag.
(2) Typische Leistungen der Agentur können insbesondere sein:
– Entwicklung von Marketing- und Kommunikationsstrategien
– Beratung im Bereich Sponsoring, Markenführung und Medienarbeit
– Produktion von Medien- und Contentformaten (Foto, Video, Grafik, Text)
– Betreuung von Kommunikationskanälen, Medienarbeit und PR
– Entwicklung und Umsetzung von Hospitality- sowie Fan-Experience-Konzepten
– Kampagnenplanung und -steuerung
– Eventorganisation und Aktivierungsmaßnahmen
(3) Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Materialien sowie Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
(3) Der Kunde garantiert, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder erforderliche Nutzungsrechte vorliegen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot oder Vertrag festgelegten Honorar.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Zusätzliche Kosten, wie Reise- und Übernachtungskosten, Fremdleistungen sowie Produktionskosten, werden gesondert berechnet.
(5) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu verlangen.
6. Nutzungsrechte
(1) Die Agentur räumt dem Kunden an den erarbeiteten Inhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden über.
(3) Weitergehende Nutzungen, insbesondere Bearbeitungen oder Weitergabe an Dritte, bedürfen einer schriftlichen Zustimmung der Agentur.
(4) Die Agentur bleibt Urheberin aller entwickelten Konzepte, Entwürfe, Gestaltungen und Produktionen.
7. Fremdleistungen und Drittanbieter
(1) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Subunternehmer oder Dritte zu beauftragen.
(2) Für Leistungen oder Lieferzeiten von Drittanbietern übernimmt die Agentur keine Haftung, sofern sie die Auswahl mit der üblichen Sorgfalt vorgenommen hat.
(3) Kosten für Fremdleistungen werden dem Kunden transparent weiterberechnet.
8. Änderungen und Zusatzleistungen
(1) Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss führen zu einer Anpassung des Leistungsumfangs und der Vergütung.
(2) Die Agentur teilt dem Kunden die voraussichtlichen Kosten der Änderungswünsche vorab mit.
(3) Müssen aufgrund unvollständiger Angaben des Kunden Leistungen wiederholt oder angepasst werden, gelten diese als Zusatzleistungen.
9. Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.
(2) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
10. Haftung
(1) Die Agentur haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Agentur übernimmt keine Garantie für wirtschaftliche Erfolge wie Reichweiten, Verkaufszahlen, Sponsoringabschlüsse oder Medienpräsenz.
(4) Die Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.
11. Gewährleistung
(1) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen.
(2) Bei berechtigten Mängeln hat die Agentur das Recht zur Nachbesserung.
(3) Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung verlangen.
12. Vertragsdauer und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.
(2) Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, sofern sie vertraglich vereinbart wurde.
(3) Bei Kündigung hat der Kunde die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten zu vergüten.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzgesetze.
(2) Ergänzende Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Agentur.
14. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.